Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihren Urlaub in Sexten. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen direkt zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne…
Explore the mountains Geführte Wanderungen mit der Alpinschule Drei Zinnen. Entdecken Sie bei 4 geführten Wanderungen pro Woche die Schönheit der Sextner Dolomiten und erfahren Sie von unseren Wanderführer Interessantes über Berge, Natur und Landschaft. Für unsere Gäste ist die Teilnahme an diesen Wanderungen selbstverständlich kostenlos.
Kulinarik
Unser Angebot für Genießer Übernachtung mit Halbpension:
Unser Angebot für Spontane bei Übernachtung mit Frühstück
Bequem von zu Hause aus, machen Sie Ihre Urlaubsbuchung verbindlich, einfach, schnell und sicher. Oder per Banküberweisung auf unser Konto der Raiffeisenkasse Hochpustertal:
IBAN IT 73 Z 08020 58910000300050253 BIC RZSB IT 21109
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Unsere Stornoversicherung:
Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex zu (Mitteilung gemäß Teil III, Titel III, Abschnitt I des Konsumentenschutzkodex GvD 206/2005 dennoch räumen wir Ihnen folgende Stornobedingungen ein:
Damit wir unser Angebot verbindlich für Sie reservieren können, bitten wir Sie um eine schriftliche Rückbestätigung. Anschließend erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung mit der Bitte um Überweisung eines Angeldes mittels Banküberweisung auf unser Konto der Raiffeisenkasse Hochpustertal: IBAN IT 73 Z 08020 58910000300050253 BIC RZSB IT 21109 oder bezahlen Sie das Angeld bequem und sicher mit Ihrer Kreditkarte auf unserer Internetseite.
In all jenen Fällen, in denen der Reiseantritt für den Gast absolut unmöglich ist (Reisewarnung, Grenzschließung, Quarantänepflicht), werden wir eine einvernehmliche Lösung suchen.
Individuell und persönlich kümmern wir uns um Ihr Anliegen und werden gemeinsam nach Alternativen suchen. (Umbuchung bzw. Verschiebung des Aufenthaltes, Voucher für das geleistete Angeld bzw. Rückzahlung.)
Stornodeckung aufgrund von COVID 19 nach Abschluss der Europäischen Reiserücktrittsversicherung, sollten folgenden Fälle eintreten: (Stand Oktober 2020)
(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person –bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
Pflichtinformation nach EU-Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR) der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
25.12.2024 bis 28.12.2024
Der perfekte Start in den neuen Skiwinter.
25.12.2024 bis 23.03.2025
Tanken Sie neue Kraft bei drei geführten Schneeschuhwanderungen pro Woche.
vom 05.01.2025 bis 23.03.2025
Genießen Sie bei einer Buchung von Sonntag bis Freitag, einen Urlaubstag kostenlos. (4 +1)